Unser Reglement:
(in der Fassung vom 26.08.2018, zuletzt geändert durch Anpassungsverordnung zum Nachtanken vor dem Rennstart)
§ 1 Zugelassene Fahrzeuge
I Zugelassen sind grundsätzlich alle ferngesteuerten Modellrennwagen.
II Die FIA fordert allerdings den Einsatz eines 1/8 Modellbuggys der sog. „Ready-to-Run-“ oder Einsteiger- Klasse mit 3,5ccm Nitro Motoren. Wer schneller oder schwächer ist, verdirbt anderen – insbesondere aber sich selbst – den Rennspaß.
III Ein Modellrennwagen kann wegen Verstoßes gegen die in Abs. 2 aufgestellten Grundsätze vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet die Vollversammlung der Teamchefs.
IV Zur sinnvollen Teilnahme an allen Rennveranstaltungen ist ein „Speed-Transponder“ zur Rundenzeiterfassung erforderlich.
§ 2 Modifikationen von Fahrzeugen
I Der Einsatz von Tuningteilen an den Fahrzeugen zur Verbesserung der Haltbarkeit wird im Interesse des störungsfreien Rennbetriebs von der FIA begrüßt. Wegen des Einsatzes von Tuningteilen zur Leistungssteigerung gelten § 1 Abs. 2 Satz 2 und § 1 Abs. 3 sinngemäß.
II Bei Verwendung von Fahrzeugen und Tuningteilen gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 und § 2 Abs. 1 Satz 2 sollen sich die Fahrer der anderen Teams mit Schmähungen und Lästereien nicht zurückhalten bis eine Entscheidung der Vollversammlung gem. § 1 Abs. 3 ergangen ist.
§ 3 Reifen
Zugelassen sind grundsätzlich alle gängigen Modellreifen. Fahrzeuge mit sehr grobstolligen Profilen können aber vom FIA Streckenbeauftragten von allen Fahrten auf der Rennstrecke ausgeschlossen werden. Im Übrigen gilt § 1 Abs. 2 Satz 2 sinngemäß.
§ 4 Generelles Verhalten im Rennbetrieb
Der oberste Grundsatz der FIA ist die Sicherheit. Wird jemand verletzt, hört der Spaß auf.
§ 5 Fahrerstand
I Die Fahrer sollen sich während der Fahrten immer auf dem Fahrerstand aufhalten. Nur zu Einstellarbeiten und während Probeläufen ist ein Steuern der Modelle an anderer Position erlaubt. Hierbei muss der Fahrer insbesondere beachten:
1. Die Steuerposition muss sich außerhalb der Strecke befinden.
2. Die Boxengasse muss immer für andere Rennteilnehmer befahrbar bleiben
3. Es darf zu keiner Sichtbehinderung der Fahrer auf dem Fahrerstand kommen.
II Während des Rennens steht der Pole- Fahrer an der rechten Ecke (nahe der Ampel), alle anderen Fahrer reihen sich gemäß ihrer Platzierung in der Qualifikation links neben ihm auf.
§ 6 Bergen von Fahrzeugen
I Kommt ein Fahrzeug von der Bahn ab und kann seine Fahrt nicht aus eigener Kraft fortsetzen, kann der Fahrer es unter Beachtung von § 4 bergen, indem er es von der Strecke holt. Er muß dabei außerdem darauf achten, den Rennbetrieb so wenig wie möglich zu stören.
II Bei der Bergung der Fahrzeuge ist insbesondere zu beachten:
1. Fahrzeuge auf der Bahn haben immer Vorfahrt.
2. Der Fahrer darf die Bahn nur dann betreten, die Behinderung eines Fahrzeugs oder sogar die Kollision mit einem Fahrzeug ausgeschlossen ist.
3. Der Fahrer darf nur so wenig wie eben möglich über die Bahn laufen.
III Ein Fahrzeug kann seine Fahrt nach der Bergung nur aus der Boxengasse fortsetzen. Beim Einfädeln aus der Boxengasse haben alle Rennwagen auf der Strecke Vorfahrt. Das wieder eingesetzte Fahrzeug muss alle anderen Fahrzeuge, die sich auf der Start/ Zielgerade befinden, vorbeilassen.
IV Das Fahrzeug darf die Strecke erst wieder befahren, nachdem der Fahrer wieder auf dem Fahrerstand steht.
V Verunfallt ein Fahrzeug vor dem Doppelhügel, so erhält der Fahrer nach der Bergung des Fahrzeugs eine 10 Sekunden Strafe. Dazu zählt der Fahrer, nachdem er seinen Platz auf dem Fahrerstand wieder eingenommen hat, laut und langsam bis 10.
VI Jeder Fahrer ist im Sinne des Sports dazu aufgerufen, bei der Bergung seines eigenen Fahrzeugs gleichzeitig verunfallte Fahrzeuge anderer Fahrer in das Renngeschehen zurückzuholen. Diese Fahrzeuge soll er direkt an deren Unfallstelle wieder in Fahrtrichtung auf die Bahn stellen. Dabei sind die Grundsätze des Abs. 2 zu beachten.
VII Wird ein Fahrzeug durch Hilfe eines anderen Fahrers gem. Abs. 6 geborgen, fährt der Fahrer des geborgenen Fahrzeugs zum Ausgleich des Zeitgewinns einmal langsam durch die Boxengasse, sobald sich ihm die Möglichkeit dazu bietet.
§ 7 Streckenbegrenzungen und Fahrtrichtung
I Jedes Fahrzeug hat zu jedem Zeitpunkt und in jeder Fahrsituation dem durch die Fahrbahnbegrenzung vorgegebenen Verlauf der Strecke zu folgen und dabei die korrekte Fahrtrichtung einzuhalten.
II Verläßt ein Fahrzeug den gem. Abs. 1 vorgeschriebenen Bereich oder kommt entgegegen der Fahrtrichtung zurück auf die Bahn, so muss es unter Beachtung der Grundsätze der § 4, § 6 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 so schnell wie möglich die Fahrt auf korrekte Weise fortsetzen.
III Erlangt der Fahrer im Rennen durch den Verstoß gegen die Regelungen des Abs. 1 einen Zeitvorteil (Abkürzung), fährt er in gemäßigter Geschwindigkeit einmal durch die Boxengasse, sobald er diese im regulären Fahrbetrieb erreichen kann.
IV Abgekürzte Runden gem. Abs. 3 1. Halbsatz werden in der Qualifikation gem. § 9 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 nicht berücksichtigt.
§ 8 Tanken
I Ein Fahrzeug darf nur auf dem Arbeitstisch seines Teams betankt werden.
II Der Wagen erreicht diesen Tankplatz grundsätzlich durch Einfahrt in die Boxengasse, wo er von Personal gem. Abs. 3 aufgenommen und zum Arbeitstisch getragen wird. Der Tankvorgang kann auch vorgenommen werden, nachdem das Fahrzeug gem. § 6 geborgen wurde. Auch in diesem Fall wird nur auf dem Arbeitstisch des Teams getankt.
III Der Tankvorgang wird grundsätzlich allein vom Fahrer durchgeführt. Ein Helfer darf den Wagen nur betanken, wenn alle Rennteilnehmer damit einverstanden sind und jeder Fahrer einen Helfer zur Verfügung hat.
IV Nach dem Tankvorgang wird das Fahrzeug in der Boxengasse abgesetzt und kann die Strecke nach Maßgabe von § 6 Abs .3 und Abs. 4 wieder befahren.
V Findet vor dem Rennstart eine gemeinsame Einlauf- oder Warmlaufphase statt, darf das Fahrzeug bis zum Verlöschen der Startampel nicht nachbetankt werden
§ 9 Qualifikation und Startaufstellung
I Start und Dauer des offiziellen FIA Qualifyings werden von der Vollversammlung der Teamchefs beschlossen. Das Ergebnis der Qualifikation ist an der Zeitmessanlage für jeden Teilnehmer einsehbar.
II Die Startaufstellung bestimmt sich nach dem Ergebnis des offiziellen FIA Qualifyings. Zum Rennen werden die Fahrzeuge in der Reihenfolge ihrer Rundenzeiten in Zweierreihen hintereinander auf der Start- und Zielgerade vor der Zeitnahmebrücke aufgestellt. Die FIA sorgt für eindeutige Startmarkierungen auf der Rennstrecke.
III Werden mehrere Rennen am einem Rennwochenende gefahren, wird die Startaufstellung in umgekehrter Reihenfolge des Zieleinlaufs des vorangegangenen Rennens vorgenommmen.
§ 10 Rennstart
I Der Rennstart wird durch die Ampelanlange bestimmt. Mit Verlöschen aller Ampellichter ist der Start freigegeben.
II Der Countdown der Ampelanlage wird durch den Fahrer der Pole Position ausgelöst. Beim Auslösen des Countdowns ist der Pole-Fahrer grundsätzlich frei. Als fairer Sportsmann achtet er jedoch darauf, dass alle Fahrer startbereit sind.
III Bei Leuchten aller 5 Startlichter muß sich das Fahrzeug an der ersten Linie seiner Startmarkierung befinden. Solange die Startlicher nicht verloschen sind, darf jedes Fahrzeug noch bis zu seiner zweiten Startlinie vorrollen um einen stabilen Motorlauf zu gewährleisten.
IV Befindet sich ein Fahrzeug beim Verlöschen der Ampellichter noch nicht in der Startaufstellung, so startet es aus der Boxengasse. Gleiches gilt für Fahrzeuge, deren Motor vor diesem Zeitpunkt abstirbt.
V Kein Fahrer startet, bevor er nicht auf dem Fahrerstand steht.
VI Über einen Startabbruch wegen Komplikationen gem. Abs. 4 entscheiden die Fahrer per Blitzabstimmung in einfacher Mehrheit. Ein Rennabbruch kann nur von allen Fahrern einstimmig beschlossen werden.
§ 11 Rennende
Das Rennen endet mit dem Ablauf der festgelegten Zeit oder Rundenzahl. Das Rennergebnis ist für jeden Teilnehmer an der Zeitmessungsanlage einsehbar.
§ 12 Gesamtwertung der Rennserie
In jeder Saison kann eine Gesamtwertung aller Rennen durchgeführt werden, die die Rangfolge der erfolgreichsten Fahrer darstellt. Näheres bestimmt sich nach Anhang I zu diesem Reglement.
§ 13 Streckenarbeiten
I Nach Beendigung der Rennen oder bei Bedarf zwischen den Läufen sind alle Teilnehmer aufgerufen, die Unebenheiten der Strecke mit Schaufeln und Harken auszugleichen.
II Die Pflege der Rennbahn wird im Übrigen zwischen den Veranstaltungen durch den FIA Streckenbeauftragten vorgenommen.
III Bei größeren Erdarbeiten behält sich die FIA vor, die Fahrer und Teamchefs zur Mitarbeit aufzufordern.
§ 14 Entscheidungsgremien und Rechtsmittel
I Die Vollversammlung der Teamchefs entscheidet in allen ihr zugewiesenen Fällen mit Zweidrittelmehrheit, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. Gegen die Entscheidungen der Vollversammlung der Teamchefs ist kein Rechtsmittel möglich.
II Gegen Entscheidungen des FIA Rennleiters und des FIA Streckenbeauftragten ist das Rechtsmittel der Berufung möglich. Das Berufungsverfahren wird in der Vollversammlung der Teamchefs verhandelt. Die Berufung ist erfolgreich, wenn zwei Drittel der Teamchefs gegen die Erstentscheidung stimmen.
§ 15 Streckenposten
I Streckenposten existieren leider derzeit nicht. Die FIA lässt sich durch ihre bisher erfolglos verlaufenden Bemühungen aber nicht davon abbringen, die Ehefrauen und Freundinnen der Fahrer als Streckenposten zu gewinnen und sie dadurch noch stärker für den Motorsport zu begeistern.
II Fahrer, die nicht am Rennen teilnehmen können oder aus dem Rennen ausgeschieden sind, und Gäste der Rennstrecke können als Streckenposten berufen werden. Über deren Berufung entscheidet die Vollversammlung der Teamchefs aller am Rennen teilnehmenden Teams mit einfacher Mehrheit.
§ 16 Zuschauer
Zuschauer sind jederzeit willkommen. Für sie gilt § 4 sinngemäß. Sie dürfen die Rennstrecke zu keinem Zeitpunkt betreten, wenn sie nicht von der FIA als Streckenposten oder als Fotograph ausgewiesen sind.
§ 17 Kosten
I Jeder Fahrer ist aufgerufen, pro Veranstaltungstag einen Betrag von 2,00 Euro in die FIA Kasse zu zahlen. Aus der FIA Kasse werden ausschließlich Kosten für Instandhaltung, Pflege und Ausbau der Rennstrecke bestritten. Ergibt sich am Jahresende ein Kassenüberschuss, wird dieser für die Ausrichtung der FIA Abschlussgala verwendet. Die FIA erteilt jedem Teamchef auf Anfrage Auskunft über Kassenstand und Verwendung der Mittel.
II Die FIA setzt sich für die Nachhaltigkeit des Motorsports ein. Sie hat den Motorsport durch Neuanpflanzungen CO2 neutral gestaltet. Deshalb wird jedem Fahrer, der mit seinem Fahrzeug die offiziellen FIA Lebensbäume hinter der „Holländer-Kurve“ anfährt, eine Strafgebühr i.H.v. 1,00 Euro auferlegt.
Anhang I
Präambel
Gemäß § 12 des Reglements und mit Zustimmung der Teamchefs wertet die FIA alle Läufe der Rennsaison zu einem Gesamtklassment nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Artikel 1 - Mindestteilnehmerzahl
An jedem Renntermin mit mindestens vier Teilnehmern werden Punkte für die Geamstwertung vergeben.
Artikel 2 - Punktevergabe im Rennen
I. Für jedes Rennen bekommen maximal die besten acht zum Rennen angetretenen Fahrer Punkte.
Es erhalten:
1. der Sieger: 10 Punkte
2. der Zweite: 8 Punkte
3. der Dritte: 6 Punkte
4. der Vierte: 5 Punkte
5. der Fünfte: 4 Punkte
6. der Sechste: 3 Punkte
7. der Siebte: 2 Punkte
8. der Achte: 1 Punkt
II Punkte werden nur vergeben, wenn gem. Art. 1 mindestens vier Fahrer am Renenn teilnehmen.
III Als Rennteilnehmer dabei gilt jeder Fahrer, der sich
1. gem. § 9 für das Rennen qualifiziert hat und
2. dessen Fahrzeug nach Verlöschen der Startampel erstmals unter der Start-/ Zielbrücke hindurchgefahren ist. Dabei ist unerheblich, ob der Wagen gem. § 10 Abs. 3 aus der Startaufstellung oder gem. § 10 Abs. 4 aus der Boxengasse gestartet ist. Wird der Start gem. § 10 Abs. 6 Satz 1 abgebrochen, begründen bereits erfolgte Durchfahrten keine Rennteilnahme.
IV Die Punktevergabe ist nicht von einer zurückgelegten Mindestrundenanzahl abhängig. Es ist auch nicht erforderlich, daß ein Fahrzeug bei Rennende noch fährt.
Artikel 3 - Punktevergabe für die Pole Position
I Der Schnellste in der Qualifikation erhält für seine Pole Position ebenfalls einen Punkt.
II Artikel 2 Abs. 2 gilt sinngemäß. Als Teilnehmer an der Qualifikation gilt jeder Fahrer, dessen Fahrzeug in dem gem. § 9 Abs. 1 S. 1 bestimmten Zeitraum mindestens einmal unter der Start-/ Zielbrücke hindurchgefahren ist.
Artikel 4 - Korrektur im Saisonverlauf
Die Vollversammlung der Teamchefs entscheidet jeweils im August eines jeden Jahres anhand der bis dahin ersichtlichen Teilnehmerstreuung, ob Streichresultate eingeführt werden sollen.
Artikel 5 - Wirksamkeit
Die vorstehenden Regelungen zur Punktevergabe wurden von den Teamchefs genehmigt, da bis zum 12. Februar 2014 kein Widerspruch eingegangen ist und Änderungswünsche berücksichtigt wurden.